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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GMEC Global Market Electronic Circuits GmbH, Waldbronn

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Durch die Bestellung erklärt sich der Besteller grundsätzlich mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden und verzichtet auf Einhaltung seiner im Auftragsformular oder Bestellschreiben vorgedruckten oder sonst mitgelieferten Bedingungen. Anderslaufende Bedingungen werden von uns nur anerkannt, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Das bloße Unterlassen eines Widerspruchs gilt in keinem Fall als Anerkenntnis.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – netto ab Werk, ohne Mehrwertsteuer, ohne Frachtkosten und ohne Terminzuschlag.
  2. Kosten für Verpackung, Frachten und Porti werden gesondert ausgewiesen.
  3. Unsere Angebote sind stets freibleibend und haben allenfalls 6 Wochen Gültigkeit. Wir behalten uns vor, bestätigte Preise zu verändern, falls sich die vom Kunden angegebenen preisbestimmenden technischen Daten gegenüber den bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Daten wesentlich ändern.
  4. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung netto bzw. gemäß Angebot.
  5. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.
  6. Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Bestellers entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

III. Aufträge

  1. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie in Schriftform eingegangen und von uns schriftlich bestätigt sind. Auch für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  2. Wir sind berechtigt, von der bestellten Stückzahl um plus/minus 10 % abzuweichen.
  3. Über Rahmenverträge mit Abrufquoten müssen besondere Vereinbarungen getroffen werden. Für Einzelabrufe der Lose gilt unser Terminsystem.

IV. Reproduktionsrecht

  1. Für Entwürfe, die von uns angefertigt sind, bleibt uns das Reproduktionsrecht vorbehalten. Eine Überprüfung, ob an uns gelieferte Entwürfe oder Vorlagen gegen bestehendes Urheberrecht, Warenzeichen oder bei Gericht hinterlegte Gebrauchsmuster verstoßen, ist uns nicht möglich. Eine Haftung hieraus ist ausgeschlossen.

V. Korrekturabzüge und Freigabemuster

  1. Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.
  2. Für fehlerhafte, widersprüchliche, undeutliche und unvollständige Bestellerangaben wird keine Verantwortung übernommen. Hieraus entstehende Terminverlängerungen und Mehraufwand sind vom Besteller zu tragen.

VI. Gewährleistung

  1. Es entfällt jede Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller oder ein Dritter, Änderungen oder Reparaturen an dem von uns gelieferten Gegenstand vornehmen. Im Fall einer Mangelbeseitigung tragen wir von den entstehenden Aufwendungen nur die Kosten des Ersatzstückes einschließlich Versand.
  2. Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche und kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind und die den Gebrauch der gelieferten Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Reklamation.

VII. Rücktritt

  1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug und/oder Zahlungsverzug befindet, in Vermögensverfall gerät oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt wird.
  2. Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen uns keine Ersatzansprüche zu.

VIII. Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Es entfällt jede Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller oder ein Dritter, Änderungen oder Reparaturen an dem von uns gelieferten Gegenstand vornimmt. Im Fall einer Mangelbeseitigung tragen wir von den entstehenden Aufwendungen nur die Kosten des Ersatzstückes einschließlich Versand.
  2. Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Unwesentliche und kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind und die den Gebrauch der gelieferten Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Reklamation.
  3. Bei fristgemäß gerügten und berechtigten Reklamationen steht es frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich entgangenen Gewinns, die unmittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Da wir keinen Einfluss auf die Weiterverarbeitung oder -verwendung der von uns hergestellten Ware haben, ist eine Haftung für Folgeschäden in jedem Falle ausgeschlossen.
  4. Reklamationen können von uns dann nicht anerkannt werden, wenn offensichtlich Mangel behaftete gelieferte Ware auch nur teilweise weiterverarbeitet wird oder wenn eine Überprüfung des Mangels unsererseits z.B. im Falle erfolgter Rückforderung der Herstellungsunterlagen nicht mehr möglich ist.

IX. Lieferzeiten und Gefahrübergang

  1. Die angegebenen Termine sind keine Fixtermine. Wir bemühen uns, bestätigte Lieferzeiten einzuhalten. Bei schriftlich vereinbarten Sonderprüfungen verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die für das Durchführen dieser Prüfungen notwendig ist. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und Informationen voraus.
  2. Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig, ob die Umstände in unserem Betrieb oder bei unseren Vorlieferanten eingetreten sind z.B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Streik, Brand, nicht frist– oder ordnungsgemäße Belieferung durch unsere Vorlieferanten etc., so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit, Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.
  3. Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung, wenn uns zuvor fruchtlos eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Fertigung gesetzt wurde.

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen an den Besteller in unserem Eigentum. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiter veräußert oder weiterverarbeitet werden.
  2. Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen weiter veräußert, so tritt an die Stelle der Ware im Wege der Vorausabtretung die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung und dadurch nach § 947 Abs. 2 BGB eintretenden Eigentumsverlust einigen sich Firma GMEC und der Besteller bereits jetzt dahingehend, dass das Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache insoweit an uns übergeht, als dies dem Verhältnis der Werte unserer Lieferung und der entstandenen neuen Sache entspricht.
  3. Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu unterrichten.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Karlsruhe.
  2. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Karlsruhe zuständige Amts– oder Landgericht.
  3. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klagen bei dem für den Besteller zuständigen inländischen oder ausländischen ordentlichen Gericht zu erheben.
  4. Bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich Deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne dieser Verkaufs– und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt.